Besonders tückisch: Die Beschilderung für eine solche „Zona a Traffico Limitato“ (ZTL-Zone) ist für ausländische Fahrerinnen und Fahrer nicht immer leicht zu verstehen. Häufig steht auf dem Schild schlicht „Zona Traffico Limitato“ oder „Varco Attivo“. Letzteres bedeutet gerade nicht „Einfahrt frei“, sondern dass die Zufahrtskontrolle, die häufig über ein Kamerasystem mit Kennzeichenerkennung verläuft, aktiv ist. Wer ohne Berechtigung in eine solche Zone fährt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Mehrere Einfahrten können entsprechend mehrfach geahndet werden. Meist bemerken Reisende die Verstöße jedoch erst Wochen oder Monate nach dem Urlaub, wenn die Bußgeldbescheide aus Italien eintreffen. Wird ein Verstoß mit einem Mietwagen begangen, kommt zum eigentlichen Bußgeld häufig noch eine Bearbeitungsgebühr des Vermieters hinzu.
Beispiel: Area C in Mailand
In Mailand gibt es mit der „Area C“ eine kostenpflichtige Zufahrtszone im historischen Zentrum. Die Zone ist in der Regel montags bis freitags von 7:30 bis 19:30 Uhr aktiv und wird über Kameras kontrolliert. Für viele Fahrzeuge kostet die Einfahrt derzeit 7,50 Euro pro Tag. Das Ticket muss nicht nur gekauft, sondern auch dem Kennzeichen zugeordnet beziehungsweise aktiviert werden. Wer ohne gültige Berechtigung einfährt, riskiert ein Bußgeld – bei ZTL-Verstößen in Italien häufig rund 100 Euro pro Durchfahrt.
Gute Reiseplanung endet nicht an der Autobahnausfahrt
„Viele Autofahrer bereiten sich sehr gründlich auf Mautgebühren und Reiserouten vor, unterschätzen aber die lokalen Zufahrtsregeln am Zielort“, sagt Julian Schmelzer, Mitgründer und CEO von maut1. „Eine Mautbox kann die Planung und Fahrt über Autobahnen deutlich komfortabler machen, weil Zahlvorgänge automatisiert werden. Sie ersetzt aber nicht den Blick auf lokale Innenstadtregeln. Gerade in Italien sollten Reisende vorab prüfen, ob Unterkunft, Parkplatz oder Restaurant in einer ZTL liegen. Neben Italien ist die City-Maut aber auch in anderen Ländern wie Norwegen und Schweden üblich.“
Für Reisende heißt das: Wessen Hotel innerhalb einer ZTL liegt, sollte vor Beginn der Reise klären, ob eine Zufahrt erlaubt ist oder das Hotel das Fahrzeugkennzeichen registrieren kann. Häufig muss die Registrierung vorab oder unmittelbar nach der Anreise erfolgen. Teilweise gilt die Erlaubnis auch nur für ein bestimmtes Zeitfenster, nur für das Be- und Entladen oder nur für eine bestimmte Route. Deshalb gilt: Reisende sollten sich vor der Anreise schriftlich von der Unterkunft bestätigen lassen, ob sie in die ZTL einfahren dürfen, zu welchen Zeiten dies erlaubt ist und ob das Kennzeichen durch die Unterkunft registriert wird.
Checkliste für Italienurlauber mit dem Auto
☐ Fallen auf der Route Vignetten, Tunnelgebühren, Brückenmaut oder Sondermautstrecken an?
☐ Ist eine digitale Mautlösung oder Mautbox für meine Route sinnvoll, um Zahlvorgänge und Wartezeiten an Mautstationen zu reduzieren?
☐ Habe ich alternative Routen für Stau, Sperrungen oder hohe Reisebelastung geprüft?
☐ Liegt mein Hotel, meine Ferienwohnung, mein Parkhaus oder mein Restaurant in einer „Zona a Traffico Limitato“?
☐ Habe ich die Zufahrtsregeln der Stadt vor der Anreise geprüft?
☐ Gelten die Zufahrtsbeschränkungen ganztägig oder nur zu bestimmten Uhrzeiten?
☐ Gibt es Sonderregeln für Hotelgäste, Anwohner, Elektrofahrzeuge, Lieferverkehr oder bestimmte Fahrzeugklassen?
☐ Habe ich mir die Adresse eines Parkplatzes außerhalb der ZTL notiert?
☐ Habe ich vor der Anreise schriftlich gefragt, ob die Unterkunft das Fahrzeugkennzeichen registriert?
Zusätzlich für E-Autos:
☐ Gibt es für Elektroautos lokale Ausnahmen – und müssen diese vorher registriert werden?
☐ Liegen die Ladesäulen in einer ZTL?