EU-Lieferkettengesetz: Wettbewerbsnachteile geschickt vermeiden

Das EU-Lieferkettengesetz, das diese Woche am 24. April vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde, sorgt für Streit: Auf der einen Seite stehen die Politik und Institutionen, die Nachhaltigkeit und soziale Standards weltweit für alle Menschen durchsetzen wollen. Auf der anderen Seite stehen Unternehmen, die sich durch enge rechtliche Rahmen und teure Bürokratieanforderungen gegängelt fühlen, mit Abwanderung drohen und das Ende eines prosperierenden Europas kommen sehen. Dabei ist dieses Gesetz nur eines unter vielen Regelungen weltweit, die gerade in Kraft treten oder in Kürze verabschiedet werden und für mehr Nachhaltigkeit sorgen sollen.  

München, 25.04.2024 /

Im Kern unstrittig sind die Gründe für die Einführung eines europaweit einheitlichen Lieferkettengesetzes, wie es in ähnlicher Form beispielsweise in Deutschland und Frankreich schon existiert. Nur wer genau hinschaut und dazu verpflichtet ist, wird dafür sorgen, dass sich auch die Arbeitsbedingungen am Ende der Lieferkette ändern. ”Wir begrüßen die Verabschiedung der CSDDD, weil Deutschland nun nicht mehr alleine mit einem Lieferkettengesetz dasteht, sondern zumindest in Europa ein Level-Playing-Field und gleiche Wettbewerbungsbedingungen für alle geschaffen werden”, kommentiert Nick Heine, Co-founder und CCO (Chief Customer Officer) von IntegrityNext.

Das Thema ist jedoch der bürokratische Aufwand, den die Unternehmen dafür betreiben müssen und der ihnen vom Gesetzgeber auferlegt wird. Je einfacher, einheitlicher und je klarer die Vorgaben sind, um so leichter fällt es Unternehmen, sich darauf einzustellen und sie umzusetzen.

Unternehmen, die bisher nur das Nötigste getan haben, sollten jedoch bedenken, dass in naher Zukunft in vielen Ländern weitere Regelungen in Kraft treten werden, die sie dazu verpflichten, Berichte und Nachweise über ihre Lieferketten vorzulegen. Dazu gehören 2024:

  • Die gerade vom EU-Parlament verabschiedete EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive).
  • Die EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die am 5.1.2023 in Kraft getreten ist und die NFRD ersetzt und erweitert. Die ersten Berichte müssen 2025 für das Finanzjahr 2024 eingereicht werden.
  • Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), der bereits zum 1.10.2023 in Kraft getreten ist.
  • Die Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR), die am 29.6.2023 in Kraft getreten ist und ab Ende 2024 für die ersten Unternehmen relevant wird.
  • Die Verordnung gegen Zwangsarbeit, die im April vom EU-Parlament verabschiedet wurde.
  • Ökodesignverordnung (ESPR), die ebenfalls im April vom EU-Parlament verabschiedet wurde.
  • Auch in den USA und Kanada stehen mit den SEC Climate Disclosure Rules, Forced and Child Labor in Supply Chain Act und weiteren Nachhaltigkeitsinitiativen staatliche Vorgaben ins Haus.

Diese bei weitem nicht abschließende Liste zeigt, vor welch enormen bürokratischen und informationstechnischen Herausforderungen die Unternehmen stehen. „Insbesondere KMU haben damit zu kämpfen, weil ihre Auftraggeber erhebliche Teile der Sorgfalts- und Berichtspflichten mehr oder minder durchreichen und auf KMU als Lieferanten abwälzen. Der Aufwand steigt insbesondere für kleinere und mittlere Firmen überproportional“, so Nick Heine.

Unternehmen können sich diesen Anforderungen nicht entziehen, auch wenn es sicherlich sinnvoll ist, über Unternehmensverbände auf die Politik einzuwirken und auf einfache und präzise Ausführungsbestimmungen zu drängen.

„Es ist eine kluge, strategische Entscheidung, die aktuellen legislativen Entwicklungen anzunehmen und frühzeitig entsprechende Weichenstellungen vorzunehmen. Aufgrund der steigenden Komplexität der Vorgaben geht dies allerdings nicht ohne externes Know-how, eine verlässliche Datenbasis und spezialisierte Software, die sich in die betriebliche IT-Infrastruktur nahtlos integrieren lässt“, zeigt Heine einen möglichen Weg auf, das Bürokratie-Monster zu bändigen. „Unternehmen, die in der Vergangenheit das Thema ‚Nachhaltigkeit‘ bereits erfolgreich adressiert haben, um sich von Mitbewerbern zu differenzieren, sind jetzt schon im Vorteil, weil sie den Initialaufwand bereits geleistet haben.“

Wer jetzt nicht handelt, kann schnell zu den Letzten gehören, die ihre internen Prozesse unter hohem zeitlichen Druck umstellen müssen. Es ist daher notwendig, sich zeitnah einen erfahrenen Partner zu suchen, der diesen Übergang mit seinem Know-how unterstützt und effizient gestaltet.

Jetzt teilen:

Über IntegrityNext

IntegrityNext ist eine weltweit führende Cloud-Lösung für das Monitoring von Nachhaltigkeit und Compliance in der Lieferkette. IntegrityNext ermöglicht Unternehmen eine schnelle und kosteneffiziente Überprüfung ihrer Lieferantenbasis in Bezug auf nachhaltigkeitsbezogene Regulierungen (z. B. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz), Standards (z. B. internationale Menschen- und Arbeitsrechte) und Selbstverpflichtungen (z. B. Dekarbonisierung der Lieferkette / Net Zero). IntegrityNext hilft seinen Kunden dabei, ESG-Risiken entlang der Wertschöpfungskette zu identifizieren und zu managen, und damit Reputations- und Finanzrisiken zu reduzieren sowie die Nachhaltigkeitsleistung langfristig zu verbessern. https://www.integritynext.com

IntegrityNext auf:

Pressekontakt IntegrityNext

Theres Scherzinger
Vice President Marketing
Integrity Next GmbH
Schillerstr. 23A
80336 München
theres.scherzinger@integritynext.com

 

 

Kontakt PR-Agentur

Schwartz Public Relations GmbH
Sendlinger Straße 42A
D-80331 München

Team Integrity Next
E-Mail: integritynext@schwartzpr.de

Louisa Struif
Tel.: +49 (0) 89 211 871 59
E-Mail: ls@schwartzpr.de

Julia Rauch
Tel.: +49 (0) 89 211 871 43
E-Mail: jbr@schwartzpr.de

Downloads

Klicken Sie auf ein Bild, um eine große Version des Bildes anzuzeigen (und dann Download per Rechtsklick).

    Weitere Beiträge
    des Kunden