mailbox.org, der auf Datenschutz und Datensicherheit spezialisierte E-Mail-Dienst, hat seinen jährlichen Transparenzbericht zu behördlichen Auskunftsersuchen für 2021 veröffentlicht und zieht eine unerwartet positive Bilanz. Der Anteil rechtswidriger Auskunftsersuchen ist im Vergleich zum Vorjahr auffallend gesunken. 15,4 Prozent der Behördenersuchen wurden 2021 nicht korrekt gestellt, da sie Formfehler enthielten oder rechtlich unzulässig waren. Ein Teil der unkorrekten Anfragen wurde nach der Ablehnung durch mailbox.org anschließend korrekt gestellt, so dass final nur 9,2 Prozent der Anfragen abgelehnt blieben. Im Vergleich zu 2020 bedeutet dies auf Seiten der Behörden eine starke Verbesserung bei der Form sowie rechtlichen Zulässigkeit der Anfragen.
2020 hatte mailbox.org noch einen Anteil von 50,6 Prozent nicht korrekt gestellter Anfragen, von denen immerhin 27,1 Prozent final abgelehnt blieben. Als Gründe sieht mailbox.org eine bessere Standardisierung im Antragsverfahren und ein wachsendes Bewusstsein und Wissen bei den Behörden über die rechtlichen Grundlagen von Auskunftsersuchen. Letztlich hat auch das strikte Ablehnen von fehlerhaften Anfragen durch Provider wie mailbox.org zu einem veränderten Agieren der Behörden geführt. Dies spiegelte sich auch in der Anzahl der Ersuchen wider, die 2021 erstmals gesunken ist und bei insgesamt 65 Anfragen lag – 20 weniger als im Vorjahr. Die Anfragen stammten alle von Strafverfolgungsbehörden, wobei es sich bei 61 um Bestandsdatenabfragen und bei vier um Anfragen zur Telekommunikationsüberwachung handelte.
Kritik an unverschlüsselt gesendeten E-Mails
Das Fax ist im Behördenalltag noch immer nicht wegzudenken. Über die Hälfte der Anfragen erreichte mailbox.og 2021 auf diesem Weg. – Und obwohl die Bundesnetzagentur den Anbietern sichere Schnittstellen wie PGP-verschlüsselte E-Mails vorschreibt und diese zur Verfügung stehen, erreichte mailbox.org der Großteil der gesendeten E-Mail-Anfragen unverschlüsselt. Peer Heinlein, Gründer und Geschäftsführer von mailbox.org, bezeichnet dies als unverantwortlich: „Es ist erschreckend, dass auch im letzten Jahr wieder die meisten Behördenanfragen via E-Mail unverschlüsselt bei uns eingingen. Personenbezogene Daten von Verdächtigen in Ermittlungsverfahren und teilweise brisante Details der Ermittlungsverfahren sollten nicht über ungesicherte Schnittstellen kommuniziert werden.“
Anfragen nach TKÜ wieder bearbeitet
Jede Anfrage, ob nach Bestandsdaten, Postfachbeschlagnahmungen oder Verkehrsdatenabfragen, wird vom Datenschutzbeauftragten und Rechtsanwalt von mailbox.org eingehend geprüft, bewertet und entsprechend beantwortet oder abgewiesen. Nur bei rechtmäßiger und fehlerfreier Anfrage werden Daten von mailbox.org herausgegeben. Nachdem mailbox.org den Vollzug von Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen (TKÜ) aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage in der Vergangenheit ausgesetzt hatte, sind diese Anfragen 2021 wieder bearbeitet und vier TKÜ durchgeführt worden. Nach einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes zum 1. Dezember 2021 sind auch reine E-Mail-Anbieter wieder auskunftspflichtig.
Die Zahlen der Ersuchen an mailbox.org im Jahr 2021
insgesamt 65
davon deutsche Behörden: 62
davon ausländische Behörden: 3 (davon 3 nicht-EU-Behörden)
Art der Behörde
Strafverfolgungsbehörden: 65
Zollbehörden: 0
Verfassungsschutz/
Nachrichtendienste: 0
Art des Ersuchens
Bestandsdatenabfragen: 61
Postfachbeschlagnahmungen: 0
Verkehrsdatenabfragen: 0
Telekommunikationsüberwachung: 4
In jedem Fall beantwortet mailbox.org Anfragen nur bei rechtmäßiger und formfehlerfreier Formulierung. Frühere Transparenzberichte hat mailbox.org auf https://mailbox.org/de/unternehmen#transparenzbericht veröffentlicht.