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  • 12.09.2023

Heizen mit Holz erfüllt Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes

Die Zukunft des Heizens ist in den vergangenen Monaten viel diskutiert worden. Mit der Verabschiedung des sogenannten Heizungsgesetzes haben Verbraucher jetzt Klarheit, welche Heizungssysteme zukünftig betrieben werden dürfen. Neben Wärmepumpen zählen dazu auch Holzzentralheizungen.

Gersthofen, 12.09.2023 /

Der Deutsche Bundestag hat am 8. September 2023 das sogenannte Heizungsgesetz verabschiedet. Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sieht vor, dass künftig nur noch moderne, zukunftsfähige Heizungen erlaubt sind, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Diese Pflicht kann technologieneutral auf unterschiedlichen Wegen erreicht werden. Neben Wärmepumpen erfüllen damit auch moderne Holzzentralheizungen wie Pellet-, Scheitholz- und Hackschnitzelkessel vollumfänglich die Anforderungen des GEG. Sie können weiterhin bei Heizungsmodernisierungen im Bestand sowie im Neubau installiert werden.

Die klimafreundliche Pelletheizung kann im Bestand ohne große Umbauarbeiten im Keller, etwa anstelle der ausgedienten Ölheizung, eingebaut werden. Wo früher der Öltank war, ist dann das Pelletlager zu finden. Pellets sind sehr preisstabil und das Angebot übersteigt aktuell die Nachfrage, was eine hohe Verfügbarkeit sicherstellt. Auch in punkto Regionalität und Nachhaltigkeit sind Pellets eine gute Wahl: Sie werden in Europa nahezu ausschließlich aus Sägerestholz gefertigt, das beispielsweise bei der Pflege regionaler Wälder oder der Möbelproduktion anfällt – ein regionales Produkt mit niedrigem CO2-Fußabdruck.

Wer nicht von einem einzelnen Energieträger abhängig sein möchte, für den bieten sich Hybridsysteme an, also etwa Kombinationen aus einer Wärmepumpe und einem Pelletkessel. Intelligente Steuerungen, wie sie beispielsweise Windhager im Angebot hat, sorgen dafür, dass immer der Energieträger genutzt wird, der gerade am günstigsten ist. Die aktuellen Strom- und Pelletpreise werden dazu einfach hinterlegt. Die Anlage entscheidet dann selbst, welche Heizart gerade am wirtschaftlichsten ist.

Im Neubau gilt die Wärmepumpe, zumindest in Ein- und Zweifamilienhäusern, als Wärmequelle der Wahl. Besonders in der Sanierung muss aber geprüft werden, ob sie sich wirtschaftlich rentiert. Im Gebäudebestand hat die Nutzung von Holz große Vorteile – für die Umwelt, aber auch für den Geldbeutel.

„Verbraucherinnen und Verbraucher haben jetzt endlich Klarheit, welche Heizsysteme zukünftig genutzt werden dürfen. Die voreilige Anschaffung einer Wärmepumpe kann allerdings teuer werden. Es ist daher wichtig, über alle Optionen Bescheid zu wissen, die finanziellen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und die baulichen Gegebenheiten zu analysieren. Nur so kann entschieden werden, ob die Wärmepumpe oder die Biomasseheizung die richtige Heizung ist. Installateure und Energieberater sind wertvolle Anlaufstellen, um professionellen Rat zu geben. Nur wenn die Heizung auch zum Gebäude passt, heizt man umweltschonend und kosteneffizient“, rät Volker Geisler, Planerberater beim Heizungsbauer Windhager aus Gersthofen.

Für den Heizungstausch sind ab 2024 umfassende Förderungen geplant. Die Erneuerung der Heizungsanlage soll nach aktuellen Planungen mit einer Grundförderung von 30 Prozent bezuschusst werden. Bis zu einem maximalen Haushaltseinkommen von 40.000 Euro gibt es zusätzlich 30 Prozent. Zudem ist ein zeitlich abschmelzender Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent geplant, wobei die Maximalförderung bei 70 Prozent liegen soll. Die maximale Fördersumme soll bei Einfamilienhäusern bei 30.000 Euro liegen, bei Mietparteienhäusern bei einer nach Wohneinheiten gestaffelten Grenze. Die GEG-Novelle gilt ab 2024 zunächst für Neubauten. Erst wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, soll die 65-Prozent-Pflicht in Altbauten greifen.

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