Kommt die Dashcam-Pflicht auf deutschen Straßen? Marktführer Nextbase befürwortet Einführung

Viele Autofahrer setzen zur Sicherheit und zur Hilfe bei der Unfallaufklärung auf Dashcams, die kleinen Kameras an der Windschutzscheibe. Die Gesetzeslage in Deutschland ist aber undurchsichtig, viele Nutzer haben nach wie vor Fragen hinsichtlich der Nutzungsauflagen. Laut einer aktuellen Umfrage des Branchenverbandes Bitkom e.V. sprechen sich nun aber fast die Hälfte der befragten Deutschen für […]

München, 30.03.2021 /

Viele Autofahrer setzen zur Sicherheit und zur Hilfe bei der Unfallaufklärung auf Dashcams, die kleinen Kameras an der Windschutzscheibe. Die Gesetzeslage in Deutschland ist aber undurchsichtig, viele Nutzer haben nach wie vor Fragen hinsichtlich der Nutzungsauflagen. Laut einer aktuellen Umfrage des Branchenverbandes Bitkom e.V. sprechen sich nun aber fast die Hälfte der befragten Deutschen für eine gesetzliche Dashcam-Pflicht aus.

Der weltweit führende Dashcam-Hersteller Nextbase befürwortet die Einführung einer Dashcam-Pflicht und spricht sich für bessere Aufklärung hinsichtlich der rechtmäßigen Nutzung aus: „Als Dashcam-Hersteller sind wir uns den Vorteilen für Autofahrer und Versicherungsgesellschaften natürlich bewusst und befürworten einen flächendeckenden Gebrauch von Dashcams in Deutschland. Doch viele Verbraucher sind nach wie vor unsicher, weil der Einsatz rechtlich nicht eindeutig geregelt ist. Wir bekommen täglich eine Vielzahl von Rückfragen, was Fahrzeughalter bei der Verwendung beachten müssen“ so Stefan Zeltner, Head of Sales Deutschland bei Nextbase.

Dashcam-Nutzung in Deutschland – so ist die aktuelle Gesetzeslage

Was seit vielen Jahren Standard in anderen Ländern ist, war hierzulande lange Zeit verboten: Dashcams sind in Deutschland erst seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 2018 (Az.VI ZR 233/17) bedingt zulässig und erleben hierzulande seitdem einen regelrechten Boom, sei es als festinstallierte Fahrzeughersteller- oder mobile Add-On-Dashcam.

Im Detail heißt es im BGH-Urteil, dass Aufzeichnungen einer Dashcam im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar und die Videoaufzeichnung im Zivilprozess als Beweismittel zugelassen sein können – trotz des eigentlichen Verstoßes gegen das geltende Datenschutzrecht. Auch die häufige Beweisnot im Straßenverkehr war für das Gericht ausschlaggebend. Aufnahmen werden aber nur als zulässig angesehen, wenn diese „kurz“ und „anlassbezogen“ erfolgen. Das bedeutet, Videodateien dürfen ausschließlich bei einem konkreten Vorfall, beispielsweise einem Unfall gesichert werden.
Stefan Zeltner dazu: „Die Anforderung des Bundesgerichtshofs nach kurzen, anlassbezogenen Aufnahmen, erfüllen wir bei Nextbase mit der Loop-Recording-Funktion: Die Videoaufzeichnungen werden in der Dashcam automatisch, kontinuierlich überschrieben und nur gespeichert, wenn der eingebaute Erschütterungssensor einen starken Aufprall wahrnimmt oder der Fahrer manuell eine Taste auslöst.“

Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Dashcams

Neben der Klärung von Unfallhergängen oder der Schuldfrage sind Dashcams auch in puncto Sicherheit und Fahrweise eine große Unterstützung im Straßenverkehr. Nur zwei Drittel der Deutschen schätzt sich selbst als sicheren Fahrer ein, rund jedem achten Deutschen bereitet Autofahren Stress oder sogar Angst. Das ergab eine repräsentative Umfrage unter 2.085 Teilnehmern von Nextbase und YouGov im Oktober 2020. Dashcams können hier eine wertvolle Unterstützung sein und zu einem besseren Sicherheitsgefühl im Fahrzeug beitragen, da im Ernstfall ein stummer Zeuge an Board ist und auch das eigene Fahrverhalten aufgezeichnet wird.

In Großbritannien hat Nextbase in Zusammenarbeit mit zwei großen Versicherern ein Testprogramm durchgeführt, in dem die Fahrweise von 200 Versicherungsnehmern (weiblich und männlich in allen Altersklassen) im Telematik-Tarif zunächst ohne und dann mit Dashcam-Zusatz untersucht wurde. Dabei wurden in über sechs Monaten und mehr als 800.000 gefahrenen Kilometern Fahreigenschaften wie zum Beispiel hartes Beschleunigen, hartes Bremsen, hartes Lenken oder Kurvenfahren bemessen. Das Ergebnis bestätigt die Annahme: Bei mehr als zwei von drei Personen konnte eine Verbesserung der Fahrweise festgestellt werden.

Das deckt sich auch mit den Erkenntnissen des Bitkom, in dem sechs von zehn (59 Prozent) der Befragten betonen, dass Fahrerinnen und Fahrer in Fahrzeugen mit Dashcam selbst zu einer vorsichtigeren Fahrweise gezwungen werden. Dr. Sebastian Klöß, Consumer-Technology-Experte beim Bitkom, ergänzt: „[Dashcams] sind auf jeden Fall ein Beitrag für mehr Verkehrssicherheit.“

Weitere Produktinformationen finden Sie unter: www.nextbase.com.

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Über Nextbase

Nextbase ist ein privates Unternehmen, das sich weltweit auf den Dashcam-Sektor spezialisiert hat. Nextbase, das über einen Hintergrund in der Automobiltechnik verfügt, stieg in die Fertigung von Dashcams ein und hat seither einen Marktanteil von 80 Prozent am britischen Markt erobert, wie die unabhängigen Einzelhandelsanalysten der GfK berichten. Die Verkäufe von Dashcams - kleinen Windschutzscheibenkameras, die die Sicht eines Autofahrers auf die Straße erfassen - sind in den letzten vier Jahren um 850 Prozent gestiegen und haben sie zu einer der am schnellsten wachsenden Kategorien der Unterhaltungselektronik gemacht. Nextbase ist europäischer Marktführer für Dashcams in Deutschland, Frankreich, Schweden, Spanien und den Beneluxländern. Als Wegbereiter der ersten Dashcam-Autoversicherungspolicen arbeitet Nextbase mit über 40 Versicherern weltweit zusammen, darunter die Bayerische Versicherung in Deutschland.

Die aktuelle Produktlinie von Nextbase wurde weltweit von der Kritik gelobt und hat Auszeichnungen u.a. von The Sunday Times, ComputerBild, Driving.co.uk, CHIP, SFT und T3 erhalten. In Deutschland sind die Dashcams bei namhaften Einzelhändlern wie MediaMarkt, Saturn, Otto, Euronics und ATU erhältlich.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.nextbase.com
Und auf Facebook unter https://facebook.com/NextbaseDE/

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Pressekontakt Nextbase

Allard Rustenhoven
Head of European PR and Communications
allard@nextbase.com
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Sendlinger Straße 42A
D-80331 München

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Alexander Seiche
Tel.: +49 89 211871-37
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